Fachanwalt für Medizinrecht in Würzburg

Rechtsanwalt Dr. Burkhard Tamm

  • Besondere Expertise im Arzthaftungsrecht
  • Patientenanwalt
  • Beratung in allen Fragen des Gesundheitsrechts
Behandlungsfehler | Schmerzensgeld | Schadensersatz
Im Medizinrecht vertritt die Kanzlei Mandanten vor allem dann, wenn Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlungsfehler geltend gemacht werden. Meistens steht der Vorwurf einer fehlerhaften Operation im Raum, beispielsweise an der Wirbelsäule, den Kniegelenken oder der Hüfte. Aber auch die Haftung für Fehler bei der Entbindung, die einen Geburtsschaden zur Folge hatten, ist Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit von Dr. Tamm.

Neben den spezialisierten juristischen Kenntnissen im Medizinrecht sind dabei auch medizinische Grundkenntnissen unerlässlich, insbesondere um in der Lage zu sein, medizinische Sachverständigengutachten, mit denen Klageverfahren regelmäßig stehen oder fallen, hinterfragen zu können. Das Beratungsangebot der Kanzlei im Bereich Medizinrecht beschränkt sich jedoch nicht auf den Bereich der Haftung für Behandlungsfehler oder für fehlerhafte Medizinprodukte, sondern erstreckt sich umfassend auf alle im Gesundheitssektor auftretenden Fragestellungen.

Welche Informationen wir von von Ihnen in Arzthaftungsfällen benötigen, erfahren Sie hier: FAQ

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