Anwalt für Krankenversicherungsrecht – Dr.Tamm

Im Krankenversicherungsrecht sind zwei große Rechtsbereiche zu unterscheiden, derjenige der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und derjenige der Privaten Krankenversicherung (PKV) . In Bezug auf beide Bereiche verfügt Dr. Tamm über vertiefte Kenntnisse, wobei er im Bereich der GKV auch von den Kenntnissen aus seiner früheren Tätigkeit als Sozialversicherungsfachangstellter profitiert. Der Bereich der PKV war Bestandteil seiner Ausbildung zum Fachanwalt für Versicherungsrecht.

In diesem Bereich beinhaltet die Tätigkeit von Dr. Tamm vor allem die Auseinandersetzung mit Leistungsablehnungen der Krankenversicherungen, die er auf deren Berechtigung hin überprüft und durchsetzt. Vor allem mit der Problematik des Einsatzes von Therapien und Medikamenten außerhalb der eigentlichen Zulassung (Off-Label-Use) hatte Dr. Tamm bislang zu tun. So gelang es ihm beispielsweise im Zusammenhang mit Krebserkrankungen, die Kostenerstattung für eine Protonentherapie durchzusetzen sowie auch für einen Off-Label-Use einer andersgearteten Therapieform.

Auch mit Fragen der grundsätzlichen Zulässigkeit bestimmter Therapieformen hat Dr. Tamm sich in der Vergangenheit befasst, beispielsweise mit der Zulässigkeit der sogenannten Regionalen Chemotherapie. Hier stand Dr. Tamm unter anderem auch Medien wie dem NDR als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.