Anwalt für Berufsunfähigkeit – Dr. Tamm in Würzburg
Nicht selten mündet eine anfängliche Arbeitsunfähigkeit in eine Berufsunfähigkeit oder führt ein Unfallereignis unmittelbar eine Berufsunfähigkeit herbei. Neben den Verlust der vollen Arbeitskraft tritt dann meist auch der Verlust des Arbeitsplatzes, die wirtschaftliche Existenz ist akut bedroht. Aus gutem Grund wird der rechtzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Verbraucherschützern und anderen Experten daher stets als besonders wichtig angesehen.
Die Antragstellung beim Versicherer ist jedoch mit einer Vielzahl von Tücken versehen, die Versicherungsnehmern oft unbekannt sind. In vielen Fällen kommt es daher zur Ablehnung von Leistungsansprüchen, nur weil anwaltlich nicht beratene Versicherungsnehmer Fehler bei der Antragstellung machen. Dies ergab auch eine Anhörung im Bundesjustizministerium zum Thema „Regulierungspraxis in der Versicherungswirtschaft“ am 03.09.2013. In manchen Fällen bieten die Versicherer die Zahlung einer Pauschalsumme an, machen dabei aber zur Voraussetzung, dass im Gegenzug der Versicherungsvertrag aufgehoben wird. Oft sind solche Abfindungs- und Aufhebungsvereinbarungen angreifbar, aber es sollte durch rechtzeitige anwaltliche Beratung besser von vornherein vermieden werden, dass es zu einer solchen Situation überhaupt kommt.
Ein strategisch gut durchdachtes Vorgehen ist besonders in den Fällen wichtig, in denen der Versicherungsnehmer noch Krankentagegeld aus einer Krankentagegeldversicherung erhält oder parallel auch Ansprüche gegenüber einem berufsständischen Versorgungswerk (z.B. Ärzteversorgung, Apothekerversorgung, Versorgung der Steuerberater und Rechtsanwälte) oder der Deutschen Rentenversicherung in Betracht kommen. Liegt der Berufsunfähigkeit ein Unfall zugrunde, so muss daran gedacht werden, dass enge Fristen einzuhalten sind, deren Nichtbeachtung zum Verlust von Ansprüchen führen kann. Liegt dem Unfall ein Fremdverschulden zugrunde, ist außerdem an Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher und an deren Verjährung zu denken.
Die Zunahme psychischer Erkrankungen im Bereich Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist auch im Rahmen unserer Tätigkeit deutlich zu erkennen. Immer häufiger liegen der Antragstellung oder der auf Abgabe eines Anerkenntnisses gerichteten Klage psychische Erkrankungen wie Burn-Out oder Depressionen zugrunde. Auch Krankheitsbilder wie chronische Erschöpfung, CFS oder Fibromyalgie spielen in den von uns betreuten Fällen gehäuft eine Rolle. Oft kommen die Betroffenen dabei aus einem Berufsbereich, in dem das Risiko, an einer dieser Krankheiten zu erkranken, bekanntermaßen besonders hoch ist (u.a. Manager und Führungskräfte, Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Lehrer, Polizeibeamte).
Es empfiehlt sich, die Geltendmachung von Rentenansprüchen wegen Berufsunfähigkeit möglichst früh in fachkundige Hände zu legen. Die Betreuung durch einen Makler reicht nach unserer Erfahrung regelmäßig nicht aus, die Kanzlei vertritt auch Versicherungsmakler bei der Durchsetzung eigener Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit. Das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sehr komplexe Materie, die selbst von Fachanwälten für Versicherungsrecht unserer Kenntnis nach nur selten schwerpunktmäßig betreut wird.
Wie wir aus Reihen unserer Mandantschaft wissen, beschränken sich manche andere Kanzleien am Markt zudem bei der Beratung von Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit ihrem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente nur auf ein kurzes Gespräch. Unsere Tätigkeit geht hierüber deutlich hinaus, denn es liegt nicht im Interesse des Mandanten, aufgrund eines nur ungenügend zusammengestellten Antrags womöglich über Jahre hinweg ein Klageverfahren führen zu müssen, auch wenn dies vielleicht durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt sein mag. Das Interesse jedes Mandanten geht vielmehr allein dahin, bereits im Antragsverfahren zu einem Anerkenntnis zu gelangen und eine Klage zu vermeiden.
Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, sollten Sie die Flinte nicht vorschnell ins Korn werfen, sondern zunächst mit uns sprechen. Dr. Tamm wird Sie auch darüber beraten, ob es sich lohnt, eine solche Versicherung noch abzuschließen.
Die folgenden Beispiele mögen verdeutlichen, wie sehr es sich lohnen kann, uns bereits im Zusammenhang mit einer Antragstellung auf Berufsunfähigkeitsleistungen zu kontaktieren.
Bewertungen von Mandanten der Kanzlei finden Sie hier: anwalt.de
Weitere Informationen finden Sie hier: FAQ
Nachfolgend einige von Dr. Tamm erfolgreich betreute Fälle:
gegen Athene Lebensversicherung:
Der Mandant hatte seinen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente selbst zusammengestellt und eingereicht. Als es Probleme mit der Versicherung gab, beauftragte er die Kanzlei mit der Durchsetzung seiner Ansprüche, um möglichst noch außergerichtlich ein Anerkenntnis zu erreichen. Dr. Tamm ergänzte die Angaben und Belege des Mandanten und konnte ohne Klageverfahren ein uneingeschränktes Anerkenntnis erreichen. Darüber hinaus überzeugte er die Versicherung, dass eine Verweisung auf die vom Mandanten neu ausgeübte berufliche Tätigkeit rechtlich nicht zulässig ist. Der Mandant bezieht somit neben seinem Arbeitsentgelt aus einer neuen Beschäftigung in gehobener Stellung weiterhin seine Berufsunfähigkeitsrente.
gegen Heidelberger Lebensversicherung:
Entsprechend dem Auftrag des Mandanten bereitete Dr. Tamm dessen Rentenantrag an die Berufsunfähigkeitsversicherung vor und reichte ihn dort ein. Nach nur 5 Monaten gab die Versicherung ein uneingeschränktes Anerkenntnis ab und zahlte Berufsunfähigkeitsrente.
gegen Versicherungskammer Bayern:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung des Mandanten stellte die Rentenleistungen wegen Berufsunfähigkeit mit der Begründung ein, der Mandant übe mittlerweile eine andere berufliche Tätigkeit aus, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, sodass eine Berufsunfähigkeit nicht mehr vorläge. Dr. Tamm widersprach dem und machte geltend, dass kein ordnungsgemäßes Nachprüfungsverfahren durchgeführt worden sei. Daraufhin teilte die Versicherung nur 3 Wochen später mit, dass sie die Zahlung von Rentenleistungen wieder aufnimmt und an ihrer Einstellungsentscheidung nicht mehr weiter festhält. Neben dem Arbeitsentgelt aus seiner neuen beruflichen Tätigkeit bezieht der Mandant nun weiterhin seine Berufsunfähigkeitsrente.
gegen Aachen Münchener:
Auch bei diesem Mandat bereitete Dr. Tamm den Antrag des Mandanten zur Einreichung bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung sorgfältig vor. Geltend gemacht wurde eine Berufsunfähigkeit wegen Burn-Out und einem Chronic Fatigue Syndrome. Nur 2 Wochen nach Antragsstellung gab die Versicherung ein uneingeschränktes Anerkenntnis ab und zahlte rückwirkend für die Zeit ab Beginn der Berufsunfähigkeit über 50.000,00 € Rente nach sowie künftig weiterhin rund 2.000,00 € an monatlicher Rente. Ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Rentenansprüche hätte mit Kosten von rund 10.000,00 € zu Buche geschlagen.
gegen Aachen Münchener:
Dr. Tamm beriet den Mandanten hinsichtlich einer korrekten Antragsstellung und überprüfte den Antrag vor Einreichung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Geltend gemacht wurde eine Berufsunfähigkeit wegen mehrerer Bandscheibenvorfälle. Die Überprüfung ergab, dass sich aus dem ausgefüllten Auskunftsbogen der Krankenkasse für die Berufsunfähigkeitsversicherung die Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht ergeben hätte. Dr. Tamm riet dem Mandanten daraufhin, die Auskunft der Krankenkasse noch einmal auf Richtigkeit überprüfen zu lassen. Es ergab sich, dass der Krankenkasse lediglich ein Schreibfehler unterlaufen war, der aber wahrscheinlich ohne vorherige Korrektur dazu geführt hätte, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten hätte, was die Antragsbearbeitung zumindest wesentlich verzögert hätte. Dem Mandanten selbst war der Schreibfehler gar nicht aufgefallen. Nur 3 Monate nach Einreichung des Antrags gab die Versicherung ein uneingeschränktes Anerkenntnis ab und zahlte für die Vergangenheit rund 38.000,00 € an Rente und überzahlten Beiträgen an den Mandanten, der mittlerweile wieder berufstätig ist, jedoch auch weiterhin aufgrund fehlender Verweisbarkeit seine Berufsunfähigkeitsrente bezieht.
gegen Volkswohlbund Versicherung:
Dr. Tamm bereitete für den Mandanten, der sich bereits während des Krankentagegeldbezuges an die Kanzlei wandte, den Antrag auf Rentenleistungen vor und reichte diesen bei der Versicherung ein. Geltend gemacht wurde eine Berufsunfähigkeit wegen Burn-Out und Depressionen. Bereits nach weniger als 2 Monaten gab die Versicherung ein uneingeschränktes Anerkenntnis ab und zahlte für die Vergangenheit rund 43.000,00 € an Rente und überzahlten Versicherungsbeiträgen an den Mandanten.
gegen Volkswohlbund Versicherung:
Auch in diesem weiteren Fall gab die Versicherung nach sorgfältiger Vorbereitung und Einreichung des Rentenantrags durch Dr. Tamm innerhalb von 2 Monaten ein Anerkenntnis ab und zahlte für die Vergangenheit rund 5.000,00 € nach. Geltend gemacht wurde eine Berufsunfähigkeit wegen Burn-Out und Depressionen.
gegen ERGO:
Nach Fertigstellung und Einreichung des Antrags durch Dr. Tamm gab die Versicherung nur 3 Monate nach Einreichung des Antrags ein uneingeschränktes Anerkenntnis ab und zahlte für die Vergangenheit rund 10.000,00 € an Rente und überzahlten Beiträgen an den Mandanten. Zugrunde lag eine Berufsunfähigkeit wegen Burn-Out und Depressionen.
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