Lebensversicherungsrecht – Anwalt Dr. Tamm in Würzburg
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um ein Produkt, das seit der Finanzkrise 2008 angesichts niedriger Zinsen zunehmend in die Kritik geraten ist. Einige Versicherer haben sich mittlerweile gänzlich aus diesem Markt zurückgezogen oder liebäugeln damit. Probleme mit Altverträgen gibt es vielfach dennoch.
Diese können beispielsweise im Bereich der Bezugsberechtigung liegen oder auch im Bereich des Zustandekommens des Vertrags. So hat der BGH bereits im Jahr 2014 entschieden, dass Versicherungsnehmern unter bestimmten Umständen ein ewiges Widerspruchsrecht zustehen kann, wenn sie vom Versicherer bei Abschluss des Vertrages nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden. Näheres zu diesem Thema finden Sie bei Interesse unter der Rubrik „Aktuelles“.