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FAQ
Eine Sachverhaltsschilderung, aus der hervorgeht, welchem Arzt / Krankenhaus Sie welchen Behandlungsfehler vorwerfen. Bitte nennen Sie uns stets alle Namen und die vollständigen Adressen, sofern sie Ihnen bekannt sind. Teilen Sie uns auch mit, wann die Behandlung oder Operation stattfand, um welche Art von Behandlung oder Operation es ging und wann Sie erstmals die Vermutung eines Behandlungsfehlers hatten.
Wenn es Zeugen oder Dokumente (z.B. mündliche Aussage eines Arztes, Arztbericht oder Gutachten) gibt, durch die ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann, benötigen wir das entsprechende Dokument und/oder den vollständigen Namen und die Adresse des Zeugen. Ebenfalls wissen müssen wir, welcher Schaden Ihnen entstanden ist, vor allem, welchen dauerhaften Schaden Sie ggf. erlitten haben und ob Ihnen aufgrund des geltend gemachten Behandlungsfehlers ggf. Einkommensverluste entstanden sind. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, benötigen wir deren Daten.
Für eine erste Orientierung und Einschätzung Ihres Falles teilen Sie uns bitte zunächst mit, ob bereits eine Ablehnung Ihres Versicherers vorliegt oder Sie unsere Hilfe im Zusammenhang mit der Antragstellung auf BU-Leistungen benötigen. Wenn es noch um die Antragstellung geht, benötigen wir folgende Informationen und Unterlagen:
- Seit wann halten Sie sich für berufsunfähig und welche Erkrankung liegt zugrunde?
- Wird Ihre Ansicht von Ihren Ärzten geteilt? Liegt ggf. bereits eine ärztliche Aussage zur Frage einer Berufsunfähigkeit vor?
- Seit wann sind Sie ggf. arbeitsunfähig? Besteht die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen?
- Seit wann besteht der Versicherungsvertrag?
- Bitte lassen Sie uns eine vollständige Kopie der Versicherungsbedingungen zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zukommen
- Bitte übersenden Sie uns eine Kopie des letzten Nachtrags zum Versicherungsschein, den Sie vor Eintritt der geltend gemachten Berufsunfähigkeit erhalten haben.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, benötigen wir deren Daten.
Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall des Eintritts einer unfallbedingten Invalidität. Unter Invalidität ist dabei eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit zu verstehen. Ihre Versicherungsbedingungen enthalten drei Fristen, die Sie unbedingt beachten müssen, sonst könnten Ihre Ansprüche allein aufgrund Fristversäumnis verloren gehen!
Die meisten Bedingungswerke sehen die folgenden Fristen vor, die sämtlich einzuhalten sind:
- Die Invalidität muss beim Versicherungsnehmer innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.
- Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt werden. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, wird sie versäumt, so lässt sich dies nicht mit einem Versehen oder einer Verhinderung entschuldigen. Zudem muss die ärztliche Feststellung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sonst ist sie ungenügend.
- Die Ansprüche wegen Invalidität müssen vom Versicherungsnehmer innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall beim Versicherer geltend gemacht werden.
Bitte teilen Sie uns daher stets mit, wann der Unfall stattfand und ob und welche Schritte Sie ggf. schon unternommen haben, um die genannten Fristen zu wahren. Wie in allen versicherungsrechtlichen Fällen benötigen wir unbedingt auch eine vollständige Kopie der Versicherungsbedingungen nebst Versicherungssschein. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, benötigen wir deren Daten.